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Finanzielle Unterstützung einordnen

Wann kann das Sozialamt Bestattungskosten übernehmen?

Wenn verpflichtete Personen die erforderlichen Kosten nicht tragen können, kann eine Übernahme nach § 74 SGB XII infrage kommen. Stellen Sie möglichst vor verbindlichen Zusatzbestellungen einen Antrag und lassen Sie sich beraten.

Nicht mit ordnungsbehördlicher Bestattung verwechseln

Eine ordnungsbehördliche Bestattung wird von der Behörde veranlasst, wenn niemand rechtzeitig für die Bestattung sorgt. Die Sozialhilfe nach § 74 SGB XII betrifft dagegen die Zumutbarkeit der Kosten für verpflichtete Personen.

Zuständigkeit früh klären

Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich frühzeitig an das Sozialamt und fragen Sie, welche Formulare, Fristen und Nachweise gelten.

Nur erforderliche Kosten

Übernommen werden können angemessene erforderliche Kosten, nicht automatisch alle individuellen Wünsche. Holen Sie vor einer Beauftragung Informationen und nach Möglichkeit vergleichbare Angebote ein.

Unterlagen vorbereiten

Typischerweise werden Nachweise zur Verpflichtung, zum Nachlass, zur finanziellen Situation und zu den erwarteten Bestattungskosten verlangt. Die Behörde entscheidet über den konkreten Antrag.

Allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Anforderungen können je nach Bundesland und Situation variieren.