Nicht mit ordnungsbehördlicher Bestattung verwechseln
Eine ordnungsbehördliche Bestattung wird von der Behörde veranlasst, wenn niemand rechtzeitig für die Bestattung sorgt. Die Sozialhilfe nach § 74 SGB XII betrifft dagegen die Zumutbarkeit der Kosten für verpflichtete Personen.
Zuständigkeit früh klären
Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich frühzeitig an das Sozialamt und fragen Sie, welche Formulare, Fristen und Nachweise gelten.
Nur erforderliche Kosten
Übernommen werden können angemessene erforderliche Kosten, nicht automatisch alle individuellen Wünsche. Holen Sie vor einer Beauftragung Informationen und nach Möglichkeit vergleichbare Angebote ein.
Unterlagen vorbereiten
Typischerweise werden Nachweise zur Verpflichtung, zum Nachlass, zur finanziellen Situation und zu den erwarteten Bestattungskosten verlangt. Die Behörde entscheidet über den konkreten Antrag.